Gleichwertigkeit ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres in der Türkei abgeschlossenen Schul- und Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Abschluss. Neben Ihrem Diplom werden auch Ihre Berufserfahrung und Ihre Berufszertifikate im Anerkennungsverfahren bewertet. Wenn die zuständige Behörde am Ende dieses Prozesses Ihre volle Gleichwertigkeit bestätigt, können Sie sich anschließend mit der erteilten Berufserlaubnis (die Berufserlaubnis ist nur für reglementierte Berufe erforderlich) auf eine Stelle bewerben.
Die Bearbeitung der Gleichwertigkeitsverfahren dauert durchschnittlich 4 bis 6 Monate.
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens ist entweder die volle Gleichwertigkeit oder die teilweise Gleichwertigkeit. Es kann vorkommen, dass das türkische Bildungssystem nicht vollständig mit dem deutschen Bildungssystem übereinstimmt. Im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit prüft die offizielle Stelle Ihr Diplom und Ihr Transcript of Records und stellt Ihre fehlenden Fächer oder Unterrichtsstunden fest. Nach der Feststellung der Defizite beginnt eine befristete Anpassungszeit (Anpassungslehrgang/Praktikum) (z.B. für Gesundheits- und pädagogische Berufe). Nachdem Sie die Anpassungszeit erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Gleichwertigkeit und können Ihren Beruf ausüben.
